Zusatzversicherung KlinikPRIVAT

Behandelt werden wie ein Privatpatient

Mit der Zusatzversicherung KlinikPRIVAT unseres Partners, der Versicherungskammer Bayern, eröffnen sich Ihnen alle Möglichkeiten eines Privatpatienten. Denn noch mehr als beim Arztbesuch zeigen sich bei einem stationären Krankenhaus-Aufenthalt die Vorteile einer privaten Versicherung. So stehen gesetzlich Versicherten nur eine Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt zu. Privatpatienten hingegen werden vom Chefarzt behandelt und in einem Ein- oder Zweibettzimmer betreut.

Die Zusatzversicherung fürs Krankenhaus im Überblick

Wählen Sie einfach das Beste

Wer im Krankenhaus liegt, möchte meist nur eins: möglichst bald wieder gesund sein. Wichtigste Voraussetzung dafür ist die richtige Behandlung durch erfahrene Ärzte – am besten in einem Krankenhaus, das auf das vorliegende Leiden spezialisiert ist. KlinikPRIVAT lässt Ihnen die Wahl: Sie können sich für ein geeignetes Krankenhaus entscheiden statt sich im erstbesten behandeln lassen zu müssen. Zudem können Sie dabei den Arzt Ihres Vertrauens wählen – egal ob Chefarzt oder Spezialist. Die Versicherungskammer Bayern übernimmt die Kosten für Klinik und Arzt.

Damit Sie schneller wieder gesund sind

Wenn sich der Bettnachbar nachts hin und her wälzt oder die Patientin am Fenster ständig Besuch von ihrer Familie bekommt, ist es schwer, Ruhe zu finden. Wer jedoch genesen will, braucht genau das: ungestörten Schlaf, einen Tagesablauf im eigenen Rhythmus, frische Luft oder Wärme nach individuellem Bedarf – kurz: eine Atmosphäre, in der es möglich ist, sich wohlzufühlen. Für Patienten mit der Zusatzversicherung Klinik PRIVAT trägt die Versicherungskammer Bayern die Kosten für ein Zweibettzimmer (Tarif KlinikPRIVAT/2) oder ein Einbettzimmer (Tarif KlinikPRIVAT/1).

Tarife der Zusatzversicherung KlinikPRIVAT

Die beiden angebotenen Tarife unterscheiden sich lediglich in folgenden Punkten:

  • Mit dem Tarif KlinikPRIVAT/2 ist die Unterbringung im Zweibettzimmer abgedeckt.
  • Beim Tarif KlinikPRIVAT/1 ist die Unterbringung im Einbettzimmer inklusive.

Beiträge zur Zusatzversicherung KlinikPRIVAT

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person.

Die Vorteile von KlinikPRIVAT

Die Zusatzversicherung fürs Krankenhaus auf einen Blick

  • Krankenhauswahl: die Klinik nach den eigenen Bedürfnissen auswählen
  • Arztwahl: sich vom Chefarzt beziehungsweise von Spezialisten behandeln lassen
  • Zimmerwahl: Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer wählbar
  • Keine Vorleistung: direkte Abrechnung zwischen dem Krankenhaus und der Versicherung per Chipkarte

Häufige Fragen zu KlinikPRIVAT

Ich habe mich für den Tarif KlinikPRIVAT/2 entschieden. Wenn ich nun spontan doch ein Einbettzimmer möchte – trägt die Versicherung dann die Kosten?

Leider nein. Anspruch auf ein Einbettzimmer haben Sie nur mit dem Tarif KlinikPRIVAT/1. Alternativ können Sie die Differenz zwischen einem Einbett- und einem Zweibettzimmer selbst zahlen. Dabei kann Sie eine zusätzliche Krankenhaustagegeld-Versicherung unterstützen, die Ihnen für jeden Tag eines Krankenhausaufenthalts Geld zur freien Verfügung stellt.

Was ist Ersatz-Krankenhaustagegeld und wann bekomme ich es?

Das Ersatz-Krankenhaustagegeld ist ein finanzieller Ausgleich für nicht in Anspruch genommene Unterbringungs- oder Versicherungsleistungen. Sie bekommen es, wenn

  • Sie Anspruch auf ein Einbettzimmer haben (KlinikPRIVAT/1), aber in einem Zweibettzimmer oder einem Mehrbettzimmer untergebracht sind, wofür Sie 16 Euro beziehungsweise 32 Euro pro Tag erhalten,
  • Sie Anspruch auf ein Zweibettzimmer haben (KlinikPRIVAT/2), aber nur noch Platz in einem Mehrbettzimmer ist, wofür Sie 21 Euro pro Tag erhalten,
  • Sie in einem Zweibettzimmer untergebracht sind, aber das Krankenhaus keinen Unterbringungszuschlag und auch keine ärztlichen Leistungen gesondert berechnet, wofür Sie 32 Euro pro Tag im Tarif KlinikPRIVAT/1 und 21 Euro pro Tag im Tarif KlinikPRIVAT/2 erhalten.

Das Ersatz-Krankenhaustagegeld erhalten Sie für jeden Tag mit Ausnahme des Entlassungstags.

Deckt die Versicherung auch im Falle einer ambulanten Operation im Krankenhaus die Kosten für eine Chefarztbehandlung ab?

Grundsätzlich ja – falls die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Basis-Kosten der ambulanten Operation übernimmt. Wenn die GKV keine Leistungen für den Eingriff erbringt, übernimmt die Versicherungskammer Bayern 50 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.

Welche Wartezeiten gibt es?

Es gilt grundsätzlich eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten für die Leistungen von KlinikPRIVAT. Für Entbindungen, Psychotherapie, Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie gilt eine gesonderte Wartezeit von acht Monaten.

Muss ich die Kosten für Behandlung und Unterbringung zuerst selbst zahlen und bekomme sie dann erstattet?

Nein, das Krankenhaus kann die Kosten direkt mit der Versicherungskammer Bayern abrechnen, wenn Sie Ihre Chipkarte vorlegen. So wird vermieden, dass Sie mit größeren Summen in Vorleistung treten müssen.

Warum brauche ich eine Chipkarte?

Mit der Chipkarte weisen Sie sich im Krankenhaus als privat zusatzversichert aus. So können Sie zeigen, dass Sie Anspruch auf Chefarzt-Behandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer haben.